Dies gewährleistet, dass Sie rechtlicher Eigentümer Ihres Ferienhauses bleiben, auch wenn sich dieses auf einem Grundstück eines anderen Eigentümers befindet. Dies bietet zusätzliche Sicherheit.
Sie haben ein Ferienhaus auf einem Pachtgrundstück gekauft. Das bedeutet, dass das Grundstück unter Ihrem Ferienhaus jemand anderem gehört (normalerweise EuroParcs). Das Gesetz besagt, dass der Eigentümer des Grundstücks automatisch auch der rechtliche Eigentümer der darauf befindlichen Immobilien (z. B. Ferienhäuser) ist.
Wegen der Platzierung des Ferienhauses auf dem Grundstück, wo es voraussichtlich dauerhaft (über einen längeren Zeitraum) verbleiben wird, liegt eine Verbindung durch Akzession vor. EuroParcs wird diese Akzessionsregel jedoch niemals anwenden, um Anspruch auf Ihr Ferienhaus zu erheben – weder jetzt noch in Zukunft. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen in diesem Punkt absolute Klarheit und Sicherheit zu geben. Sie können die Immobilie im Rahmen der entsprechenden (Park-)Bedingungen nach Belieben nutzen, vermieten, versichern, umbauen, abreißen, verkaufen usw.
Einfach erklärt besteht der Mehrwert der Begründung eines Erbbaurechts darin, dass dadurch eine Trennung zwischen dem juristischen Eigentum am Grundstück und dem juristischen Eigentum an den darauf befindlichen Immobilien erreicht werden kann. Durch die Begründung des Erbbaurechts erwerben Sie neben dem wirtschaftlichen Eigentum auch das rechtliche Eigentum an dem Ferienhaus. Das Erbbaurecht wird auch im Grundbuch eingetragen, wodurch Ihr Recht sichtbar wird.
Ein möglicher Nachteil der Begründung eines Erbbaurechts besteht darin, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können.