Außerhalb der vereinbarten Vermietungszeiträume steht Ihnen Ihre Ferienwohnung selbstverständlich zur freien Eigennutzung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung den jeweils geltenden kommunalen Vorschriften sowie den örtlichen Bestimmungen zur Freizeitnutzung entsprechen muss. Diese können je nach Gemeinde variieren – so ist beispielsweise mancherorts eine maximale Eigennutzung von sechs Monaten pro Jahr oder eine begrenzte Anzahl aufeinanderfolgender Wochen vorgesehen.