Nein, Ihr Mietvertrag ändert sich nicht.
Nein, der Mietvertrag bleibt in Kraft, so wie er abgeschlossen wurde. Sie mieten das Grundstück, und dieses Mietverhältnis genießt keinen Mieterschutz. Die im Mietvertrag enthaltenen Kündigungsgründe und sonstigen Bestimmungen bleiben bestehen. Endet der Mietvertrag, endet auch das Erbbaurecht.