Wenn Sie die Vermietungswochen nicht rechtzeitig schriftlich an EuroParcs melden, kann EuroParcs entscheiden, (1) die standardmäßigen 2 Vermietungswochen (letzte Juliwoche und erste Augustwoche) beizubehalten oder (2) die Ferienimmobilie nicht zu vermieten. Wenn EuroParcs beschließt, die Immobilie nicht zu vermieten, hat der Eigentümer keinen Anspruch auf die Vermietungsgarantie. In beiden Fällen sind Sie weiterhin verpflichtet, alle Kosten, einschließlich des Vermietungsservicepakets, zu bezahlen.

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