Beim Verkauf einer Ferienwohnung muss der neue Eigentümer immer einen neuen Rahmenvertrag und ein neues Nutzungsmodell unterzeichnen – es gibt keine automatische Vertragsübernahme. Der verkaufende Eigentümer hat jedoch das Recht, dem neuen Eigentümer die bestehenden Vertragsbedingungen anzubieten, sofern EuroParcs dies schriftlich genehmigt (Artikel 9.2.3 Rahmenvertrag). Wenn sich der neue Eigentümer für ein anderes Nutzungsmodell entscheidet, berät sich der Eigentümer mit EuroParcs über den am besten geeigneten Vertrag. Offene Buchungen werden bei dieser Überlegung berücksichtigt. Die Übergangsregelung ist persönlich und nicht übertragbar.

In diesem Fall besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen, was diese Vereinbarungen in der neuen Situation bedeuten.

Falls Ihre aktuelle Vereinbarung mit fester Rendite über den 1. April 2026 hinausläuft, fordern wir Sie nicht auf, bereits vor dem 15. Oktober 2025 eine Entscheidung zu treffen. Wir bitten Sie jedoch, Ihre Wahl spätestens einen Monat vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrags dem Parkteam mitzuteilen. Sollte Ihre Entscheidung nicht rechtzeitig bei uns eingehen, ist EuroParcs nicht berechtigt, Ihre Unterkunft weiterhin zu vermieten. In diesem Fall können Sie Ihre Unterkunft ausschließlich selbst nutzen und sind für die anfallenden Parkkosten wie PSB und PNZW selbst verantwortlich.

Wanneer u een jaarplaatshouder bent, zijn de gebruikersmodellen niet op u van toepassing.

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