Möglicherweise bezahlen Sie aufgrund des Schätzwertbescheids, den Sie erhalten, höhere Steuern. Sie werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Durch die Begründung eines Erbbaurechts wird Ihr Ferienhaus zu einem eigenständigen Immobilienbewertungsobjekt, für das Sie jedes Jahr den Immobilienschätzwert von der Gemeinde erhalten. Es können auch noch andere Gebühren anfallen, zum Beispiel Abwassergebühren.
Ferner gilt, dass der Immobilienschätzwert des Gebäudes, wenn dieses privat erworben wurde, jährlich in der Einkommenssteuererklärung als Aktivposten in Feld 3 (Kapitalerträge) angegeben werden muss. Diese Verpflichtung besteht übrigens auch ohne Begründung eines Erbbaurechts. Es handelt sich also nicht um eine Änderung. Ob und in welcher Höhe Sie letztendlich Steuern zahlen müssen, hängt u. a. von Ihrer persönlichen Situation und den anderen Vermögenswerten und Schulden in Feld 3 ab. Lassen Sie sich am besten gut steuerlich beraten.
Außerdem wird ein Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch kann also eingesehen werden, dass Sie Eigentümer des Ferienhauses sind.