Ja, die Vermietung über Plattformen wie Airbnb und Booking.com ist erlaubt. EuroParcs kann jedoch bestimmte Plattformen ausschließen, wenn sie nicht zu ihren kommerziellen Interessen, ihrer Marke oder ihren Qualitätsanforderungen passen. Der Buchungszeitraum muss jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wie z. B.:

a. gemäß den vom Freizeitpark festgelegten Regeln für den Check-in und Check-out (Schlüsselübergabe);

b. gemäß den vom Freizeitpark festgelegten (zusätzlichen) Bedingungen hinsichtlich der Reinigung des Freizeitobjekts;

c. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine dauerhafte Bewohnung nicht gestattet ist (siehe auch den Rahmenvertrag).

Eine vollständige Übersicht über die Bedingungen finden Sie in Ihrem Vertrag.

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