Bei einem Erbbaurecht können Sie das rechtliche Eigentum an einer Immobilie (Ihrem Ferienhaus) haben, während das Grundstück (der (Unter-)Grund) einem anderen Eigentümer gehört.
Ein Erbbaurecht ist ein so genanntes beschränktes dingliches Recht, das es einer Person erlaubt, Gebäude, Arbeiten oder Bepflanzungen in, auf oder über dem Grundstück einer anderen Person zu besitzen oder zu erwerben.