Wenn Ihnen im Rahmen der Vertragsübertragung ein Auswahlformular zugesandt wurde, können Sie Ihre Entscheidung auf dem Auswahlformular eintragen.

Wenn Sie sich für die Begründung eines Erbbaurechts entscheiden, übersenden wir Ihnen einen neuen Pachtvertrag, der die Begründung des Erbbaurechts enthält und leiten wir Ihren Antrag an den Notar weiter, wie im Folgenden beschrieben. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, kein Erbbaurecht zu begründen.

Wenn Sie sich zu einem anderen (späteren) Zeitpunkt (nach der Vertragsübertragung) für die Begründung eines Erbbaurechts entscheiden, können Sie sich an den Parkmanager wenden.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Erbbaurecht zu begründen, senden Sie bitte eine E-Mail an den Parkmanager. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihren Wohnort und die Grundstücksnummer Ihres Ferienhauses an.

Wir übersenden Ihnen einen neuen Pachtvertrag, der die Begründung eines Erbbaurechts enthält.

Wir leiten Ihren Antrag auch an den Notar weiter, der für Sie eine Urkunde zur Begründung des Erbbaurechts vorbereiten wird. Der Notar führt eine KYC-Erhebung (Know Your Customer) durch, für die Sie die erforderlichen Angaben machen müssen. Für die Begründung eines Erbbaurechts ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Der Notar erstellt einen Urkundenentwurf und schickt diesen vorab an Sie und an EuroParcs. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann die Urkunde vom Notar errichtet und im Grundbuch eingetragen werden. Das Erbbaurecht ist damit begründet.

Zum Schluss: Wenn Sie (bis auf Weiteres) die Möglichkeit der Begründung eines Erbbaurechts nicht in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihr aktueller Pachtvertrag bestehen oder erhalten Sie einen (neuen) Pachtvertrag ohne die Begründung eines Erbbaurechts. Wir bitten Sie in dem Fall, den Verzicht auf das Erbbaurecht separat zu unterzeichnen.

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