Gemäß Artikel 3b wird von einer Eigennutzung von nicht mehr als fünf Wochen ausgegangen, damit Sie nicht in die Mehrwertsteuer-Berichtigung fallen und Sie keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Sie können dies im Wege der Unterzeichnung eines Nachtrags anpassen. Wenn Sie die Eigennutzung ausweiten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an Ihren Finanzberater zu wenden und mit ihm die entsprechenden finanziellen und steuerlichen Konsequenzen zu besprechen.