Solange Sie das Grundstück pachten und auch danach, wenn Sie den Pachtvertrag an einen folgenden Eigentümer übertragen.

Das von EuroParcs angebotene Erbbaurecht ist ein mietabhängiges Erbbaurecht. Wie der Name schon andeutet, hängt das Erbbaurecht vom Miet- bzw. Pachtvertrag ab. Solange Sie Pächter des Grundstücks sind, bleibt das Erbbaurecht bestehen. Sobald das Pachtverhältnis endet, endet auch das Erbbaurecht. Das Erbbaurecht selbst kann nicht aufgekündigt werden.

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