Beim Verkauf einer Ferienwohnung muss der neue Eigentümer immer einen neuen Rahmenvertrag und ein neues Nutzungsmodell unterzeichnen – es gibt keine automatische Vertragsübernahme. Der verkaufende Eigentümer hat jedoch das Recht, dem neuen Eigentümer die bestehenden Vertragsbedingungen anzubieten, sofern EuroParcs dies schriftlich genehmigt (Artikel 9.2.3 Rahmenvertrag). Wenn sich der neue Eigentümer für ein anderes Nutzungsmodell entscheidet, berät sich der Eigentümer mit EuroParcs über den am besten geeigneten Vertrag. Offene Buchungen werden bei dieser Überlegung berücksichtigt. Die Übergangsregelung ist persönlich und nicht übertragbar.

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