Dies gewährleistet, dass Sie rechtlicher Eigentümer Ihres Ferienhauses bleiben, auch wenn sich dieses auf einem Grundstück eines anderen Eigentümers befindet. Dies bietet zusätzliche Sicherheit.
Sie haben ein Ferienhaus auf einem Pachtgrundstück gekauft. Das bedeutet, dass das Grundstück unter Ihrem Ferienhaus jemand anderem gehört (normalerweise EuroParcs). Das Gesetz besagt, dass der Eigentümer des Grundstücks automatisch auch der rechtliche Eigentümer der darauf befindlichen Immobilien (z. B. Ferienhäuser) ist.
Wegen der Platzierung des Ferienhauses auf dem Grundstück, wo es voraussichtlich dauerhaft (über einen längeren Zeitraum) verbleiben wird, liegt eine Verbindung durch Akzession vor. EuroParcs wird diese Akzessionsregel jedoch niemals anwenden, um Anspruch auf Ihr Ferienhaus zu erheben – weder jetzt noch in Zukunft. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen in diesem Punkt absolute Klarheit und Sicherheit zu geben. Sie können die Immobilie im Rahmen der entsprechenden (Park-)Bedingungen nach Belieben nutzen, vermieten, versichern, umbauen, abreißen, verkaufen usw.
Einfach erklärt besteht der Mehrwert der Begründung eines Erbbaurechts darin, dass dadurch eine Trennung zwischen dem juristischen Eigentum am Grundstück und dem juristischen Eigentum an den darauf befindlichen Immobilien erreicht werden kann. Durch die Begründung des Erbbaurechts erwerben Sie neben dem wirtschaftlichen Eigentum auch das rechtliche Eigentum an dem Ferienhaus. Das Erbbaurecht wird auch im Grundbuch eingetragen, wodurch Ihr Recht sichtbar wird.
Ein möglicher Nachteil der Begründung eines Erbbaurechts besteht darin, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können.
Solange Sie das Grundstück pachten und auch danach, wenn Sie den Pachtvertrag an einen folgenden Eigentümer übertragen.
Das von EuroParcs angebotene Erbbaurecht ist ein mietabhängiges Erbbaurecht. Wie der Name schon andeutet, hängt das Erbbaurecht vom Miet- bzw. Pachtvertrag ab. Solange Sie Pächter des Grundstücks sind, bleibt das Erbbaurecht bestehen. Sobald das Pachtverhältnis endet, endet auch das Erbbaurecht. Das Erbbaurecht selbst kann nicht aufgekündigt werden.
Wenn Ihnen im Rahmen der Vertragsübertragung ein Auswahlformular zugesandt wurde, können Sie Ihre Entscheidung auf dem Auswahlformular eintragen.
Wenn Sie sich für die Begründung eines Erbbaurechts entscheiden, übersenden wir Ihnen einen neuen Pachtvertrag, der die Begründung des Erbbaurechts enthält und leiten wir Ihren Antrag an den Notar weiter, wie im Folgenden beschrieben. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, kein Erbbaurecht zu begründen.
Wenn Sie sich zu einem anderen (späteren) Zeitpunkt (nach der Vertragsübertragung) für die Begründung eines Erbbaurechts entscheiden, können Sie sich an den Parkmanager wenden.
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Erbbaurecht zu begründen, senden Sie bitte eine E-Mail an den Parkmanager. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihren Wohnort und die Grundstücksnummer Ihres Ferienhauses an.
Wir übersenden Ihnen einen neuen Pachtvertrag, der die Begründung eines Erbbaurechts enthält.
Wir leiten Ihren Antrag auch an den Notar weiter, der für Sie eine Urkunde zur Begründung des Erbbaurechts vorbereiten wird. Der Notar führt eine KYC-Erhebung (Know Your Customer) durch, für die Sie die erforderlichen Angaben machen müssen. Für die Begründung eines Erbbaurechts ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Der Notar erstellt einen Urkundenentwurf und schickt diesen vorab an Sie und an EuroParcs. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann die Urkunde vom Notar errichtet und im Grundbuch eingetragen werden. Das Erbbaurecht ist damit begründet.
Zum Schluss: Wenn Sie (bis auf Weiteres) die Möglichkeit der Begründung eines Erbbaurechts nicht in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihr aktueller Pachtvertrag bestehen oder erhalten Sie einen (neuen) Pachtvertrag ohne die Begründung eines Erbbaurechts. Wir bitten Sie in dem Fall, den Verzicht auf das Erbbaurecht separat zu unterzeichnen.
Etwa 700 € bis 1.500 € (Preisniveau 2025)
Wir haben mit unseren Projektnotaren Modelle entwickelt, mit denen Sie bei diesen Notaren ein Erbbaurecht zu einem günstigen Tarif begründen können. Möglicherweise hat Ihr Grundstück noch keine Grundstücksgrenzen. In diesem Fall kommen noch Kosten für die Grundstücksvermessung hinzu. Es ist sinnvoll, zunächst ein Angebot einzuholen, damit Sie die genaue Höhe der Kosten kennen.
Das hängt von Ihrer eigenen Situation ab, lassen Sie sich daher gut beraten.
EuroParcs hat bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO nachgefragt, ob bei der Begründung eines mietabhängigen Erbbaurechts Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer anfallen.
In Bezug auf die Umsatzsteuer wies BDO darauf hin, dass dieses mietabhängige Erbbaurecht im Allgemeinen im Zusammenhang mit der Verpachtung des Grundstücks als zusätzliche Dienstleistung betrachtet werden könnte, die dann im Hinblick auf die Mehrwertsteuer keine gesonderte Leistung (Dienstleistung oder Lieferung) darstellen würde. Da für dieses mietabhängige Erbbaurecht neben der bereits zu zahlenden Pacht kein zusätzliches Entgelt vorgesehen ist, fällt auch keine zusätzliche Umsatzsteuer an.
Hinsichtlich der Grunderwerbsteuer wies BDO darauf hin, dass im Allgemeinen bei der (nachträglichen) Begründung des Erbbaurechts grundsätzlich keine weitere Grunderwerbsteuer anfällt, da das mietabhängige Erbbaurecht an sich kein (besteuerter) Erwerb eines (selbständigen) beschränkten Rechts im Sinne der Grunderwerbsteuer darstellt. Als Sie das Ferienhaus erworben haben, mussten Sie (in den meisten Fällen) bereits Grunderwerbsteuer zahlen oder einen Antrag auf Befreiung einreichen.
Lassen Sie sich bzgl. Ihrer individuellen Situation am besten gut steuerlich beraten.
Die Pacht des Grundstücks und das Erbbaurecht gehen bei EuroParcs grundsätzlich zusammen auf den neuen Eigentümer über (das Erbbaurecht muss jedoch notariell auf den neuen Eigentümer übertragen werden).
Da es sich um ein mietabhängiges Erbbaurecht handelt, ist das Erbbaurecht von dem so genannten Hauptrecht (dem Pachtvertrag) abhängig. Das bedeutet, dass das Erbbaurecht nicht eigenständig übertragen werden kann, sondern nur zusammen mit dem Recht, mit dem es verbunden ist (dem Pachtvertrag). Ob dies der Fall ist, hängt von mehreren Faktoren ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn Sie diesbezügliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Parkmanager.
Bei einem Verkauf ohne Übertragung des Pachtvertrags muss das Erbbaurecht im Grundbuch gelöscht werden.
Möglicherweise bezahlen Sie aufgrund des Schätzwertbescheids, den Sie erhalten, höhere Steuern. Sie werden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Durch die Begründung eines Erbbaurechts wird Ihr Ferienhaus zu einem eigenständigen Immobilienbewertungsobjekt, für das Sie jedes Jahr den Immobilienschätzwert von der Gemeinde erhalten. Es können auch noch andere Gebühren anfallen, zum Beispiel Abwassergebühren.
Ferner gilt, dass der Immobilienschätzwert des Gebäudes, wenn dieses privat erworben wurde, jährlich in der Einkommenssteuererklärung als Aktivposten in Feld 3 (Kapitalerträge) angegeben werden muss. Diese Verpflichtung besteht übrigens auch ohne Begründung eines Erbbaurechts. Es handelt sich also nicht um eine Änderung. Ob und in welcher Höhe Sie letztendlich Steuern zahlen müssen, hängt u. a. von Ihrer persönlichen Situation und den anderen Vermögenswerten und Schulden in Feld 3 ab. Lassen Sie sich am besten gut steuerlich beraten.
Außerdem wird ein Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch kann also eingesehen werden, dass Sie Eigentümer des Ferienhauses sind.
In vielen Fällen ist dies möglich. Wenn Sie Interesse am Kauf Ihres Grundstücks haben, können Sie sich gern an an den Parkmanager wenden.
Nein, Ihr Mietvertrag ändert sich nicht.
Nein, der Mietvertrag bleibt in Kraft, so wie er abgeschlossen wurde. Sie mieten das Grundstück, und dieses Mietverhältnis genießt keinen Mieterschutz. Die im Mietvertrag enthaltenen Kündigungsgründe und sonstigen Bestimmungen bleiben bestehen. Endet der Mietvertrag, endet auch das Erbbaurecht.
Bei einem Erbbaurecht können Sie das rechtliche Eigentum an einer Immobilie (Ihrem Ferienhaus) haben, während das Grundstück (der (Unter-)Grund) einem anderen Eigentümer gehört.
Ein Erbbaurecht ist ein so genanntes beschränktes dingliches Recht, das es einer Person erlaubt, Gebäude, Arbeiten oder Bepflanzungen in, auf oder über dem Grundstück einer anderen Person zu besitzen oder zu erwerben.