EuroParcs bietet zwei Arten von Grundstücken an: Kaufgrundstücke und Mietgrundstücke. ei Mietgrundstücken ist der Eigentümer der Ferienwohnung nicht der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sie steht. Der Eigentümer zahlt Miete für die Nutzung des Grundstücks.
Die Anmietung eines Grundstücks wirkt sich auf das finanzielle Ergebnis der Nutzungsmodelle aus. In einigen Fällen bringt eine Ferienwohnung bei vollständiger Vermietung nicht genug ein, um die Kosten für das Mietgrundstück zu decken In diesem Fall bietet EuroParcs einen Mietrabatt an, damit der Eigentümer die Ferienwohnung vollständig vermieten kann (Investment Ownership), ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.
Wenn Sie ein Grundstück mieten, kann es sein, dass EuroParcs Ihnen in Ihrem persönlichen Angebot einen neuen Basis-Mietkavel-Tarif vorschlägt. Aus der Praxis hat sich gezeigt, dass die Mietkaveltarife in der Vergangenheit erheblich variierten, sowohl zwischen verschiedenen Parks als auch innerhalb desselben Parks.
EuroParcs verwendet bei den neuen Nutzungsmodellen einen Basis-Mietkavel-Tarif („Grundtarif“), in dem keine Persönliche Servicegebühr (PSB) oder andere Kosten mehr enthalten sind. Dieser Grundtarif wird anschließend nach oben oder unten angepasst, indem der aktuelle Mietkavel-Tarif mit 6 % des Kaufwerts Ihres Grundstücks verglichen wird.
Nein, Ihr Mietvertrag ändert sich nicht.
Nein, der Mietvertrag bleibt in Kraft, so wie er abgeschlossen wurde. Sie mieten das Grundstück, und dieses Mietverhältnis genießt keinen Mieterschutz. Die im Mietvertrag enthaltenen Kündigungsgründe und sonstigen Bestimmungen bleiben bestehen. Endet der Mietvertrag, endet auch das Erbbaurecht.
Die Kosten für die tägliche Instandhaltung, Gehälter und Materialien sind in den letzten Jahren aufgrund externer Faktoren gestiegen. Die derzeit als Parkservicebeitrag und andere Dienstleistungen berechneten Tarife spiegeln daher nicht die tatsächlichen Kosten wider. Diese Kosten tragen wir gemeinsam, aber wir möchten vermeiden, dass Sie auf einmal viel mehr bezahlen müssen. Mit der Übergangsregelung erhöhen wir den PSB schrittweise, sodass Sie im Jahr 2028 den vollen Tarif zahlen. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Ihre Ferienwohnung vor dem 1. Juli 2025 gekauft haben. Diese Erhöhung und die Übergangsregelung sind in Ihrem persönlichen Angebot berücksichtigt.