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In einigen Parks ist es aufgrund lokaler gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich, alle Nutzungsmodelle anzubieten – beispielsweise, wenn eine Vermietungspflicht besteht. Daher kann es sein, dass in bestimmten Fällen nicht alle Nutzungsmodelle verfügbar sind.

Das Persönliche Angebot ist deshalb persönlich, weil es sorgfältig zusammengestellt wurde und – wo möglich – die individuelle Situation des Eigentümers berücksichtigt. Das Angebot basiert auf einer Kombination der folgenden Informationen:

Persönliche Abrechnungsdaten: Für jede Ferienimmobilie wurde die periodische Rechnung für das Jahr 2025 als Grundlage für die aktuellen Tarife des Eigentümers verwendet. Die Übergangsregelung wird entsprechend angepasst und ist somit individuell.

Spezifische Eigenschaften der Immobilie: In Abstimmung mit den Parkmanagern wurde eine Bestandsaufnahme der Merkmale jeder Immobilie erstellt – wie z. B. Gartengröße, Anzahl der Solarpaneele, vorhandene Klimaanlage, Art der Wärmequelle, Vorhandensein eines Pelletofens und ob die Immobilie gasfrei ist.

Objektspezifische Prognose der Mieteinnahmen: Für jede Ferienimmobilie wurde eine Schätzung der Mieteinnahmen vorgenommen, unter Berücksichtigung der historischen Vermietungsergebnisse, spezifischer Merkmale wie Lage und vergleichbarer Objekte.

Das Angebot ist also kein Standardangebot, sondern maßgeschneidert – basierend auf der tatsächlichen Situation und Historie jeder einzelnen Ferienimmobilie und ihres Eigentümers.

Die Kosten für die tägliche Instandhaltung, Gehälter und Materialien sind in den letzten Jahren aufgrund externer Faktoren gestiegen. Die derzeit als Parkservicebeitrag und andere Dienstleistungen berechneten Tarife spiegeln daher nicht die tatsächlichen Kosten wider. Diese Kosten tragen wir gemeinsam, aber wir möchten vermeiden, dass Sie auf einmal viel mehr bezahlen müssen. Mit der Übergangsregelung erhöhen wir den PSB schrittweise, sodass Sie im Jahr 2028 den vollen Tarif zahlen. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Ihre Ferienwohnung vor dem 1. Juli 2025 gekauft haben. Diese Erhöhung und die Übergangsregelung sind in Ihrem persönlichen Angebot berücksichtigt.

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