Die Pacht des Grundstücks und das Erbbaurecht gehen bei EuroParcs grundsätzlich zusammen auf den neuen Eigentümer über (das Erbbaurecht muss jedoch notariell auf den neuen Eigentümer übertragen werden).

Da es sich um ein mietabhängiges Erbbaurecht handelt, ist das Erbbaurecht von dem so genannten Hauptrecht (dem Pachtvertrag) abhängig. Das bedeutet, dass das Erbbaurecht nicht eigenständig übertragen werden kann, sondern nur zusammen mit dem Recht, mit dem es verbunden ist (dem Pachtvertrag). Ob dies der Fall ist, hängt von mehreren Faktoren ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn Sie diesbezügliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Parkmanager.

Bei einem Verkauf ohne Übertragung des Pachtvertrags muss das Erbbaurecht im Grundbuch gelöscht werden.

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