Dies ist in der Rahmenvereinbarung, Artikel 9.2, festgelegt. Der Eigentümer hat das Recht, die Vereinbarung für die verbleibende Laufzeit an einen Käufer zu übertragen, vorbehaltlich der Zustimmung durch EuroParcs. EuroParcs wird die Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigern. Die verkaufende Partei ist dafür verantwortlich, die kaufende Partei zu informieren.

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